Der Inhalt der Wohngeldnovelle 1980 und die wohnungspolitische Leistungsfähigkeit des Wohngeldes.
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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67
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Abstract
Die 5. Wohngeldnovelle wurde von Bundestag und Bundesrat in der letzten Phase der 8. Legislaturperiode verabschiedet. Sie tritt am 1.1.1981 in Kraft. Wichtigstes Ziel dieser Wohngeldnovelle ist es, die Wohngeldleistungen anzuheben, um so die Miet- und Einkommensentwicklung zu berücksichtigen, die in den drei Jahren seit Inkrafttreten der letzten Wohngeldnovelle am 1.1.1978 eingetreten ist. Außerdem wird das Wohngeld mit einer noch stärkeren familienpolitischen Komponente ausgestattet. Die kinderbezogenen Verbesserungen des Wohngeldes konzentrieren sich auf Haushalte mit 4 und mehr Personen sowie auf alleinerziehende Mütter und Väter. Neben der Verbesserung der Leistungen sollte eine Vereinfachung des Wohngeldgesetzes erreicht werden. -z-
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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohngeld, Wohngeldgesetz, Novellierung, Gesetz, Inhalt, Leistungsfähigkeit, Änderung, Anspruch, Einkommen, Einkommensgrenze, Tabelle
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Bundesbaublatt 29(1980)Nr.9, S.548-549, 552, Tab., Lit.
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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohngeld, Wohngeldgesetz, Novellierung, Gesetz, Inhalt, Leistungsfähigkeit, Änderung, Anspruch, Einkommen, Einkommensgrenze, Tabelle