Untersuchungen zum Begriff "Finanzverfassung".
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1969
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SEBI: Ser 521-13
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Zusammenfassung
Der Begriff ,,Finanzverfassung'' ist, obwohl er schon 1955 Eingang in das deutsche Gesetzesrecht gefunden hat, keineswegs inhaltlich geklärt. Der terminologische Wirrwarr, der in der vorliegenden Arbeit anhand der Besprechung von über 70 Autoren ausführlich analysiert wird, ist nach Meinung des Verfassers auf die ,,theoretische Heimatlosigkeit'' des Begriffs im Schnittpunkt zweier Disziplinen, des öffentlichen Rechts und der Finanzwissenschaft, zurückzuführen. Nach dem der Verfasser alle vertretenen Ansichten über den Begriffsinhalt der ,,Finanzverfassung'' in wirtschaftlich-tatsächlicher und normativ-juristischer Hinsicht untersucht hat, kommt er zu einer kritischen Würdigung und Herausarbeitung einer eigenen Lösung, in der er die Finanzverfassung nur auf den Staat bezogen und materiell-restriktiv interpretiert. chb/difu
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Stuttgart: G.Fischer (1969), IX, 130 S., Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Bonn 1967)
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Serie/Report Nr.
Beiträge zur Erforschung der wirtschaftlichen Entwicklung; 13