Gestaltungsaufgabe Datenschutz.

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Köln

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ZLB: Zs 2141-1994,2-4

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S

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Abstract

Die Verwaltung benötigt heute "Richtlinien der Datenschutzpolitik" und ein geordnetes Verfahren, um den Anforderungen an den Datenschutz zu genügen.Denn Datenschutz heute heißt, daß Bürger und Bürgerin, Mitarbeiter und Mitarbeiterin das Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben, das Grundrechtscharakter besitzt und jeden einzelnen befugt, selbst über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu entscheiden.Welche qualitativ neuen Anforderungen an die Ausgestaltung des Datenschutzes heute erfüllt werden müssen, vermittelt dieser Bericht.Ebenfalls welche Aufgaben die Verwaltung wahrnehmen muß und wie man die Prinzipien des Datenschutzes in der Verwaltung verankern kann.Es werden die Entscheidungsfelder, mögliche Lösungsansätze sowie ein Verfahren dargestellt, das ermöglicht, den heutigen Anforderungen an den Datenschutz, die jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin - als Aufgabenträger und als Betroffene- angehen, gerecht zu werden. difu

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46 S.

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KGSt-Bericht; 2/1994