Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Ser 370-56

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Kreditinstitute sind öffentlich-rechtlich, wenn sie in der Organisationsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Anstalten und Körperschaften) errichtet worden und tätig sind. Nach einer kurzen Darstellung der Gründungsdaten, der wirtschaftlichen Entwicklung, der Aufgaben, Geschäftsbereiche, Träger und Kapitalverhältnisse der Kreditinstitute wird zunächst eine Übersicht über die einzelnen heute tätigen Institute bzw. Institutsgruppen gegeben. Die Übersicht berücksichtigt die Geschichte der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, soweit sie charakteristisch und für Fragen ihrer Organisation und Funktion von Bedeutung sind. Danach wird der innere Aufbau und die Organisation des äußeren Geschäftsbetriebs dargestellt, wie diese sich aus den Vorschriften der einzelnen Organisationsgesetze und Satzungen sowie aus allgemeinen verwaltungsrechtlichen bzw. privat- und bankrechtlichen Grundsätzen ergeben. Die Ausführungen dazu werden jeweils nach Anstalten und Körperschaften getrennt vorgenommen. kp/difu

Description

Keywords

Kreditunternehmen, Öffentliches Recht, Anstalt, Körperschaft, Wettbewerb, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Sparkasse

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Göttingen: Schwartz (1965), XI, 173 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1965)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Kreditunternehmen, Öffentliches Recht, Anstalt, Körperschaft, Wettbewerb, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Sparkasse

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 56