Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute.
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1965
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SEBI: Ser 370-56
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Zusammenfassung
Kreditinstitute sind öffentlich-rechtlich, wenn sie in der Organisationsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Anstalten und Körperschaften) errichtet worden und tätig sind. Nach einer kurzen Darstellung der Gründungsdaten, der wirtschaftlichen Entwicklung, der Aufgaben, Geschäftsbereiche, Träger und Kapitalverhältnisse der Kreditinstitute wird zunächst eine Übersicht über die einzelnen heute tätigen Institute bzw. Institutsgruppen gegeben. Die Übersicht berücksichtigt die Geschichte der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, soweit sie charakteristisch und für Fragen ihrer Organisation und Funktion von Bedeutung sind. Danach wird der innere Aufbau und die Organisation des äußeren Geschäftsbetriebs dargestellt, wie diese sich aus den Vorschriften der einzelnen Organisationsgesetze und Satzungen sowie aus allgemeinen verwaltungsrechtlichen bzw. privat- und bankrechtlichen Grundsätzen ergeben. Die Ausführungen dazu werden jeweils nach Anstalten und Körperschaften getrennt vorgenommen. kp/difu
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Göttingen: Schwartz (1965), XI, 173 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1965)
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Serie/Report Nr.
Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 56