Umweltgüter als Common Property Resources.
Dt. Fachverl.
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Dt. Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0931-0983
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ZLB: Zs 2985
BBR: Z 471
TIB: ZB 3717
BBR: Z 471
TIB: ZB 3717
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Abstract
Um Marktversagenstatbeständen wie einer Übernutzung natürlicher Ressourcen oder einem unzureichenden Angebot sozial erwünschter öffentlicher Güter entgegenzuwirken, sollen nach den Vorstellungen der Property-Rights-Theoretiker exklusive und handelbare Eigentumsrechte möglichst umfassend eingeführt werden - so weit, wie dies ohne prohibitive Transaktions-, Spezifikations- und Durchsetzungskosten möglich ist. Legitimiert wird dies durch eine gesteigerte Effizienz. Auch die Regimes handelbarer Verschmutzungsrechte oder handelbarer Flächenausweisungszertifikate beruhen auf diesem Paradigma. Dabei wird auch die ökologische Treffsicherheit als Pluspunkt angeführt. Anhand dieser beiden Instrumente wird jedoch illustriert, dass die Effektivität und Effizienz bei weitem nicht so groß ist wie angenommen. Mehr noch: Für bestimmte Vermögensgegenstände, die den Charakter von exklusiven Realoptionen haben, ist das Property Rights-Paradigma nicht die Lösung, sondern ein wesentlicher Teil der skizzierten Probleme. Betroffensind letztlich sämtliche handelbaren Eigentumsrechte zur Inanspruchnahme von Umweltgütern. Nicht "Universalität" hinsichtlich der Geltung eines angeblich "superioren" Eigentumsrechte-Regimes, sondern institutionelle Differenzierung erscheint als Postulat angebracht. Hierbei sind Vorstellungen von Aktualität, wie sie von den alten Bodenreformern vertreten wurden. difu
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Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht
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Nr. 1
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S. 49-75