Das neue Wasser- und Naturschutzrecht. Gemeinsame Tagung des Lehr- und Forschungsgebietes Berg- und Umweltrecht der RWTH Aachen und der GDMB Gesellschaft für Bergbau, Metallurgie, Rohstoff- und Umwelttechnik e.V. am 26. Januar 2010 in Aachen.

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Clausthal-Zellerfeld

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0720-1877

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ZLB: 2010/2759

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Abstract

Nach dem Scheitern des Vorhabens Umweltgesetzbuch (UGB) wurden ein neues Bundeswasserrecht und ein novelliertes Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet. Auf dem 10. KBU - Kolloquium zu Wirtschaft und Umweltrecht werden diese Regelwerke aus Sicht des Bundesumweltministeriums, des Landes NRW und des Bergbaus näher untersucht. Auch Fragen der Haftung bei Wasser(wieder)anstieg und der naturschutzgerechten Gestaltung von Bergbaufolgelandschaften nach dem Hangrutsch in Nachterstedt werden behandelt. Dieses aktuelle Ereignis bildet aber nur den Einstieg für eine nähere Behandlung des Wasser- und Naturschutzrechts, wie es ab 1.3.2010 gilt. Nachdem das UGB gescheitert ist, wurden die vorhandenen Einzelgesetze novelliert. Zunächst wird das neue Bundeswasserrecht erläutert. Konsequenzen und Anmerkungen werden aus Sicht der Rohstoffwirtschaft und aus Sicht der Kommunen dargelegt. Welch tiefgreifenden Auswirkungen das Naturschutzrecht für den Bergbau hat und welche praktischen Anforderungen sich daraus ergeben, den näheren Inhalt und die wesentlichen Neuerungen des neuen Bundesnaturschutzrechts erlautern weitere Vorträge der Veranstaltung.

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97 S.

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Schriftenreihe der GDMB; 120