Stadionverbote: private Gefahrenprävention und öffentliches Recht.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

Abstract

Die bisher als Frage des Sportrechts diskutierten Stadionverbote für gewalttätige Fans im Ligafußball berühren grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit des Staates mit Privaten bei der Gefahrenabwehr. Stadionbetreiber und Vereine unterliegen hier einer gesteigerten Grundrechtsbindung, der die bisherige Regelung der Verbote durch den Deutschen Fußballbund (DFB) und die Praxis nach Auffassung der Verfasser schwerlich gerecht wird. Ebenso bedenklich erscheint, dass die Polizei im Rahmen einer verabredeten engen Zusammenarbeit mit der Weitergabe von Informationen über Strafverfolgung und polizeiliche Vorkommnisse an die privaten Betreiber und Vereine die Verhängung der Verbote durch Letztere planmäßig initiiert und unterstützt. Insgesamt bestehen Zweifel daran, ob die Stadionverbote einen sinnvollen Beitrag zu der oft geforderten Lastenverteilung zwischen Staat und Privaten bei der Gewährleistung von Sicherheit von Fußballveranstaltungen leisten können.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 6

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S. 222-231

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