Krasses Mißverhältnis zwischen Wort und Tat. Altlastenfinanzierung aus der Sicht der Kommunen.

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SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
IRB: Z 903

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Abstract

Es gibt gegenwärtig nur wenig aktuelle Themen, bei denen wie bei der Frage der Finanzierung des drängenden Altlastenproblems die gewaltige Menge an geschriebenem und gesprochenem Wort in einem so krassen Missverhältnis zum Ergebnis steht. Diese Feststellung muss Vertreter der Kommunen besonders hart treffen, da eben die Städte und Gemeinden bisher die Lasten der Bewältigung des Altlastenproblems ganz überwiegend zu tragen haben und viel zu schwer daran tragen müssen. Regelungen des Abfallrechts, des Wasserrechts und des allgemeinen Ordnungsrechts, bei deren Verabschiedung der Gesetzgeber damals bestimmt noch nicht an das Altlastenproblem gedacht hatte, weisen den Gemeinden letztlich die Zuständigkeit und damit die finanzielle Verantwortlichkeit für die Bewältigung dieser Aufgabe zu. (-z-)

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Deponie, Abfalldeponie, Ordnungsrecht, Verursacherprinzip, Umweltschaden, Finanzierung, Kompetenz, Altlast, Zuständigkeit, Recht, Abfallbeseitigung

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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg (1986), Nr.7, S.39-42, 47-48, Abb.

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Deponie, Abfalldeponie, Ordnungsrecht, Verursacherprinzip, Umweltschaden, Finanzierung, Kompetenz, Altlast, Zuständigkeit, Recht, Abfallbeseitigung

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