Die Zulässigkeit haushaltswirksamer Rechtsfortbildung.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Göttingen

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 97/780

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

In Streitfällen hat der Richter die durch die Legislative verfaßten Gesetze anzuwenden. Jedoch lassen sich nicht alle Lebenssachverhalte einer Norm zuordnen, und somit entstehen Gesetzeslücken. Diese Lücken, die dann vom Richter gefüllt werden können, werden von vielen Autoren als Rechtsfortbildung oder als Richterrecht bezeichnet. Andere Autoren erklären das sogenannte Richterrecht für unzulässig. Der Autor versucht zu klären, wo die Differenzen zwischen den Ansichten liegen. Demzufolge geht es vorrangig nicht um alltägliche Formen der Haushaltswirksamkeit von Urteilen, sondern um die Beschränkung der Gestaltungsfreiheit des Haushaltsgesetzgebers. Zu diesem Zweck werden zunächst die Grenzen der Rechtsfortbildung (Gewaltenteilung; Vertrauensschutz) festgestellt und dann innerhalb des vorgegebenen Rahmens weitere Beschränkungen speziell für die ausgabenwirksame Rechtsfortbildung festgelegt. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XXII, 183 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries