Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Flurbereinigung nach Maßgabe des Naturschutzrechts.

Deixler, Wolfgang
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1985

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IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

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Zusammenfassung

Im Flurbereinigungsverfahren sind alle Rechtsmittel zur Durchsetzung des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszuschöpfen. Flurbereinigung stellt einen Eingriff dar, der u.U. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Naturschutzgesetzen erfordert. Kosten für landschaftspflegerische Folgemaßnahmen sind nicht von den Landwirten zu tragen; die bayerischen Finanzierungsrichtlinien z.B. sehen hier Zuschüsse durch das Land vor. Zu den Öffentlichkeitsaufgaben der Flurbereinigungsämter gehört auch die Aufklärung über notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung des Naturhaushaltes. cs

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Natur u.Landschaft, Stuttg. 59(1984)Nr.1, S.3-7, Lit.

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