§§ 15, 16, 18 WoBindG. OVG Münster, Urteil v. 3.6.1982 - Az. 14 A 2150/80.

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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

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RE

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Zusammenfassung

Zur Unterscheidung der Rückzahlung eines öffentlichen Wohnungsbaudarlehens "nach Maßgabe der Tilgungsbedingungen" von der ohne rechtliche Verpflichtung vorgenommenen vorzeitigen Rückzahlung. Für die Rechtsfolge des sofortigen Endes der Wohnungsbindung kommt es jeweils darauf an, ob die als Darlehen bewilligten öffentlichen Mittel nach Maßgabe der Tilgungsbedingungen zurückgezahlt worden sind. Die Rückzahlungsmodalitäten, vollständige oder teilweise Rückzahlung, genauer Rückzahlungszeitpunkt, sind dabei einvernehmlich festzulegen. rh

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Schlagwörter

Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Wohnungsbindungsgesetz, Wohnungsbaudarlehen, Wohnungsbaufinanzierung, Rechtsprechung, Paragraph 15, Paragraph 16, Paragraph 18, OVG-Urteil

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.7, S.198-199, Lit.

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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Wohnungsbindungsgesetz, Wohnungsbaudarlehen, Wohnungsbaufinanzierung, Rechtsprechung, Paragraph 15, Paragraph 16, Paragraph 18, OVG-Urteil

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