Gleichzeitigkeit von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan. Rechtsmäßigkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Gestaltung des Parallelverfahrens nach § 8 Abs. 3 BBauG.
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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Zusammenfassung
Die Beschleunigungsnovelle von 1979 hat u.a. das sog. Parallelverfahren legalisiert und damit die bisherige Praxis in den Gemeinden insoweit verrechtlicht. Im wesentlichen ist damit die zur alten Rechtslage ergangene Rechtsprechung festgeschrieben worden. Bei der Ermittlung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für ein Parallelverfahren geben verwaltungs- und organisationswissenschaftliche Gesichtspunkte eine wesentliche Hilfestellung, insbesondere bei der Auflösung der Spannungslage zwischen Parallelverfahren und Entwicklungsangebot. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bebauungsplanung, Flächennutzungsplanung, Gleichzeitigkeit, Parallelverfahren, Verfahren, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Beschleunigungsnovelle
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 34(1981)Nr.22, S.849-855
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Recht, Bebauungsplanung, Flächennutzungsplanung, Gleichzeitigkeit, Parallelverfahren, Verfahren, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Beschleunigungsnovelle