Altlasten - bearbeiten, bewerten, sanieren. Eine Einführung.

Alternative Kommunalpolitik
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Alternative Kommunalpolitik

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DE

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Bielefeld

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0941-9225

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ZLB: Kws 740 ZB 6736
IRB: Z 1674
BBR: Z 555

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RE

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Abstract

Altlasten gibt es nach wie vor in großer Zahl, auch wenn sie kaum noch in der öffentlichen Diskussion auftauchen. Vor allem, wenn man die vielen Verdachtsflächen, die noch einer Untersuchung und Gefahrensbewertung harren, mit berücksichtigt, ergibt sich eine im Umfang höchst problematische Hinterlassenschaft. Bundesweit dürfte die Menge der zu bearbeitenden Fälle in einer sechsstelligen Größenordnung liegen. Seit 1999 sind auf der Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) spezielle Bodenschutzbehörden dafür zuständig, dass die Verdachtsfälle untersucht und bei Bedarf saniert werden.

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AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik

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Nr. 6

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S. 37-38

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