Bericht der Kommission zur Überprüfung der Regierungsstrukturen in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg - Stadtstaaten-Kommission.

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SEBI: 89/6031-4

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Abstract

Die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg haben - mit jeweils unterschiedlicher Ausprägung - deutlich von anderen Bundesländern abweichende Verfassungen. Das gilt vor allem für das Zustandekomme und für die Ablösung von Regierungen. Die Senate haben sowohl staatliche als auch kommunale Zuständigkeiten, wobei Elemente einer Landesverfassung mit solchen einer Kommunalverfassung vermischt sind. Damit entstehen unklare Zuständigkeiten und sich überschneidende Verantwortlichkeiten der Verfassungsorgane. Die Kommission hatte die Aufgabe, die Praktikabilität und Effizienz dieser Strukturen bei verschiedenen politischen Konstellationen (Koalitionen, Regierungsumbildungen, Meinungsverschiedenheiten in Kabinetten) im Vergleich zu den übrigen Verfassungen zu prüfen, dabei verfassungsrechtliche, verfassungspolitische und allgemeinpolitische Aspekte zu berücksichtigen und ggf. Verfassungsänderungen vorzuschlagen. cp/difu

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Stadtstaat, Regierung, Regierungsbildung, Bundesland, Kommune, Verwaltungsaufbau, Verwaltungsreform, Verfassungsreform, Empfehlung, Politik, Recht, Verfassungsrecht

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o.O.: (1988), IV, 239 S.

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Stadtstaat, Regierung, Regierungsbildung, Bundesland, Kommune, Verwaltungsaufbau, Verwaltungsreform, Verfassungsreform, Empfehlung, Politik, Recht, Verfassungsrecht

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