Das Immissionsschutzrecht für Verkehrswege - ein reformbedürftiges Rechtsgebiet.
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DE
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0012-1363
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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Abstract
Während im anlagenbezogenen Immissionsschutz von einer weitgehenden rechtlichen Durchdringung und von Erfolgen gesprochen werden kann, stellt man für den verkehrsbezogenen Immissionsschutz das weitgehende Fehlen analoger Regelungen fest. Der Beitrag beschreibt, welche erheblichen imissionsschutzrechtlichen Defizite im Bereich Verkehrswegeplanung aber auch beim Betrieb von Verkehrsanlagen bestehen. Die Schwächen werden weder durch das Straßenverkehrsrecht noch durch das Straßen- und Wegerecht ausgeglichen. Völlig unbefriedigend ist die Anwendung von Paragraph 41 ff BImSchG allein auf den Neubau von Verkehrswegen. So bleiben selbst drastische Zunahmen der Verkehrsmengen auf bestehenden Straßen außer Betracht, wenn sie durch andernorts erfolgte Baumaßnahmen ausgelöst wurden. Unbefriedigend auch, daß für jeden Schadstoff die Grenzwerte ausgeschöpft werden können und keinerlei kumulierte Bewertung erfolgt. In der weiteren Folge dieser rechtspolitisch unbefriedigenden Situation ergeben sich unbefriedigende Regelungen für eine mögliche Entschädigung der durch Verkehrsemissionen Betroffenen. Zusammenfassend wird festgestellt, daß der verkehrsbezogene Immissionsschutz einer Reform und Ausweitung bedarf.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr.12
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S.589-595