Die Änderungen des Städtebauförderungsgesetzes.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gelten seit dem 1.1.1985 verfahrensrechtliche Erleichterungen. Diese betreffen die Aufstellung von Bebauungsplänen, den Rechtsverkehr und bauliche Veränderungen im Sanierungsgebiet, die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Grundstückswerterhöhungen sowie den Abschluss der Sanierung für einzelne Grundstücke. Die Einführung eines "vereinfachten Verfahrens" ohne besonderes Bodenrecht des Städtebauförderungsgesetzes neben dem "klassischen" Sanierungsverfahren birgt Gefahren der Gesetzesumgehung in sich; diese zu verhindern, obliegt u.a. den Aufsichtsratbehörden bei der Entscheidung über die Genehmigung von Sanierungssatzungen. (rh)
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Sanierung, Bebauungsplan, Grundstück, Bodenrecht, Sanierungssatzung, Gesetzesänderung, Städtebauförderung
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 38(1985), Nr.16, S.881-887, Lit.
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Sanierung, Bebauungsplan, Grundstück, Bodenrecht, Sanierungssatzung, Gesetzesänderung, Städtebauförderung