Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (LEPro). Entwurf in der Fassung vom 4. Juli 2006.

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DE

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Berlin

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ZLB: 4-2007/2594

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EDOC

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Zusammenfassung

Im neuen LEPro werden die programmatischen Aussagen und Zielvorstellungen des informellen Leitbildes für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg in Form von Grundsätzen im Sinne des § 3 Nr. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) auf Raumordnungsebene umgesetzt. Das neue gemeinsame Leitbild löst das Leitbild der dezentralen Konzentration ab und trägt somit den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung. Im neuen LEPro wird die polyzentrale und nachhaltige Entwicklung des Gesamtraumes mit der Bundeshauptstadt Berlin in der Mitte und die Stärkung der Teilräume ("Stärken stärken") verankert. Künftig soll Wachstum in räumlichen und sektoralen Schwerpunkten gefördert werden statt Förderung als Ausgleichsinstrument einzusetzen. Die Programminhalte werden auf das notwendige Maß zur Entwicklung der Hauptstadtregion konzentriert. Mehrfachregelungen gleichen Inhalts in verschiedenen Plänen sowie Festlegungen, die durch Fachrecht (z.B. im Naturschutzrecht) ausreichend geregelt sind, sind nicht mehr enthalten. Der Entwurf des LEPro mitseiner Begründung und dem Umweltbericht wird hiermit allen zu beteiligenden Stellen (TOB) sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. difu

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38 S.

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