Baulasten in der Umlegung, Grenzregelung, Sanierung und städtebaulichen Entwicklung.

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Bonn

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ZLB: 97/1992-4
BBR: C 25 217
DST: R 40/157

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Abstract

Während 14 Bundesländer in ihrem Bauordnungsrecht Rechtsvorschriften über Baulasten haben, werden in den Ländern Bayern und Brandenburg die erforderlichen baurechtlichen Sicherungen mit bürgerlich-rechtlichen Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten nach den §§ 1018 ff, BGB, beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten nach den §§ 1090 ff. BGB) bewirkt. Die Rechtstatsachenuntersuchung befaßt sich vorgängig mit den Anwendungsbereichen, den Rechtswirkungen sowie den Vor- und Nachteilen beider Arten der rechtlichen Sicherung. Der Untersuchung der Anwendungsvoraussetzung, der Anwendungsmöglichkeiten und der Rechtswirkungen der Baulasten und der Dienstbarkeiten als Instrumente zur Sicherung baurechtlich bedeutsamer Zustände schließt sich ein Vergleich beider Rechtsinstrumente an, in denen die Vor- und Nachteile beider Regelungen herausgearbeitet werden. Um die Bedeutung der Baulasten in der Baurechts-Verwaltungspraxis zu ermitteln, wird eine Umfrage unter neunzehn Städten in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgewertet. Schließlich werden Vorschläge für die Änderung und Ergänzung bundesbaurechtlicher Gesetzesbestimmungen zur Berücksichtigung der Baulasten in der Umlegung, der Grenzregelung, der Sanierung und der städtebaulichen Entwicklung formuliert und begründet. Im Anhang sind die für die Forschungsfrage einschlägige Rechtsprechung der Verwaltungs- und Zivilgerichte und die jüngere Literatur zusammengestellt worden. goj/difu

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IV, 96 S.

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Rechtstatsachenuntersuchungen und Gutachten zur Vorbereitung der Städtebaurechtsnovelle 1997