Klimaschutz in Kommunen. Die erweiterte Kommunalrichtlinie eröffnet neue Fördermöglichkeiten.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Um die anspruchsvollen Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, hat das Bundesumweltministerium die erfolgreiche Förderung des Klimaschutzes weiter ausgebaut. Durch die Förderung sollen Kommunen und lokalen Akteuren stärkere Anreize geboten werden, sich im Klimaschutz zu engagieren. Das Programm bezuschusst erstmalig Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren und den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Ebenfalls neu: Gemeinnützige Sportvereine können sich durch Energiesparmaßnahmen, wie die Sanierung der Hallen- und Außenbeleuchtung, fördern lassen und mehrheitlich kommunale Unternehmen sind für einen Großteil der Fördermöglichkeiten - dazu zählen auch investive Maßnahmen - antragsberechtigt. Gleichzeitig bleiben bewährte Förderschwerpunkte - von der Einstiegsberatung über die Erstellung von Klimaschutzkonzepten bis hin zu modellhaften Klimaschutzmaßnahmen - weiterhin bestehen. Für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas können ganzjährig Anträge eingereicht werden.
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 10
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S. 448-451