Gewährleistung bei staatlicher Wirtschaftsplanung.
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SEBI: FG 807
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Zusammenfassung
Der Staat versucht durch Planung seine vielfältigen Eingriffe in die Privatwirtschaft zu koordinieren und in den Dienst eines übergeordneten Gesamtkonzepts zu stellen. Gleichwohl lassen sich Schäden der Privatwirtschaft bei staatlicher Wirtschaftsplanung niemals völlig ausschließen. Dafür sind insbesondere zwei Ursachen entscheidend erstens die Unrichtigkeit der bei der Planaufstellung zugrundegelegten Daten und der daraus für die zukünftige Entwicklung gezogenen Forderungen, der Prognose, und zweitens der Änderung eines Plans, dessen Realisierung bereits begonnen worden ist. Ersatzansprüche können sich nach der Ansicht des Verfassers der 1968 abgeschlossenen Arbeit aus den bereits anerkannten Haftungsgrundlagen, z. B. der Amtshaftung, ergeben. Diese Haftungsgrundlagen sollten für diesen Problemkreis sinnvoll weiterentwickelt werden. Der Verfasser lehnt in diesem Zusammenhang einen allgemeinen Plangewährleistungsanspruch ab.
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Wirtschaftsplanung, Gewährleistung, Wirtschaftsplanung, Wirtschaftspolitik, Verwaltungsrecht, Recht, Wirtschaft
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Göttingen: (1968), XVIII, 144 S., Lit.
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Wirtschaftsplanung, Gewährleistung, Wirtschaftsplanung, Wirtschaftspolitik, Verwaltungsrecht, Recht, Wirtschaft