Eine Daueraufgabe für Kommunen. Lärmschutz und Lärmbekämpfung in Städten und Gemeinden.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Lärm ist eines der größten Umweltprobleme, denen die Menschen in Städten und Gemeinden zunehmend ausgesetzt sind. Lärm beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität, sondern kann auch zu Gesundheitsschäden führen. Daher werden der Lärmschutz und die Lärmbekämpfung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene vorangetrieben. So hat die Europäische Union (EU) ein gemeinsames Konzept festgelegt, das auf der Ermittlung der Lärmbelastung durch Lärmkarten nach gemeinsamen Methoden, der Information der Bevölkerung und der Anwendung von Aktionsplänen auf lokaler Ebene beruht. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag dem Lärm und dem Lärmschutz zwischen Objektivität und Subjektivität nachgegangen. Denn obwohl der Lärm in seiner Kurzdefinition als "unerwünschter Schall" bezeichnet wird, werden dessen Wahrnehmung und auch die Belästigung durch ihn subjektiv sehr unterschiedlich empfunden. In objektiver Hinsicht findet die Messung von Lärm in Dezibel statt. Aber auch hier wird nach der Qualität des Geräusches wie Auffälligkeit und Impulshaftigkeit sowie dem Informationsgehalt und der sonstigen Rechtfertigung unterschieden. Eine Unterscheidung findet auch zwischen Tages- und Nachtzeiten statt. Entscheidend ist zudem die Vorbelastung eines Gebietes und damit verbunden die Gebietsart. Anschließend wird der rechtliche Rahmen für den Lärmschutz dargestellt.
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Journal
Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 10
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S. 400-405