Die unmittelbare Teilnahme des Volkes an staatlichen Entscheidungen durch Volksbegehren und Volksentscheid.
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SEBI: 78/3841
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DI
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Abstract
Das ständig zunehmende Engagement von immer mehr Bürgern in Bürgerinitiativen auf der einen Seite, das Anwachsen der Aufgaben des Staates durch die wissenschaftlich-technische Entwicklung auf der anderen Seite bieten Anlaß genug für die Untersuchung, ob die Einfügung der Elemente direkter Demokratie ,,Volksbegehren'' und ,,Volksentscheid'' (VB und VE) einen Beitrag zur Weiterentwicklung der demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik darstellen kann. Zur Beurteilung der Möglichkeiten und Gefahren von VB und VE wird eine Bestandsaufnahme der Regelungen in den europäischen Verfassungen, in der Weimarer Reichsverfassung und in den deutschen Bundesländern durchgeführt. Untersucht werden auch die rechtliche Ausgestaltung und Art der Durchführung der ,,Volksabstimmungen'' zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme wird der Versucht einer differenzierten Bewertung der Erfahrungen mit diesen Elementen direkter Demokratie gemacht, deren Einfügung in das Grundgesetz der Verfasser empfiehlt. sw/difu
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Keywords
Volksbegehren, Volksentscheid, Direkte Demokratie, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Bürgerbeteiligung
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Freiburg/Breisgau: (1978), 319, XIII S., Tab.; Lit.
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Volksbegehren, Volksentscheid, Direkte Demokratie, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Bürgerbeteiligung