Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG. Steuer- und verfassungsrechtliche Probleme der Grundförderung und der Vorkostenregelung beim selbstgenutzten Wohneigentum.
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SEBI: 90/1343
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Abstract
Die Besteuerung selbstgenutzten Wohnungseigentums entfällt seit 1987 grundsätzlich. Die Neuregelung des § 10 e EStG (Einkommensteuergesetz) ersetzt die Subventionierung der "Häuslebauer" durch § 7 b EStG und gestattet es, einen Teil der Aufwendungen für selbstgenutztes Wohnungseigentum wie Sonderausgaben zu berücksichtigen. § 34 f EStG fördert zusätzlich Familien mit Kindern. Die Arbeit befaßt sich schwerpunktmäßig mit der Grundförderung des § 10 e, insbesondere inwieweit dieser gegen die Art. 3 I und 6 I GG (Gleichheitssatz, Schutz der Ehe und Familie) verstößt. Des weiteren werden die wichtigsten einfachrechtlichen Fragen der Grundförderung und der dazu vertretenen Meinungen erörtert. Der Verfaser hält § 10 e EStG insoweit für verfassungswidrig, als er durch seine regressive Wirkung Bezieher höherer Einkommen relativ stärker entlastet als Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen und als er getrenntlebende Ehegatten gegenüber zusammenlebenden Ehegatten besserstellt. vka/difu
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Wohneigentum, Wohneigentumsförderung, Wohnungsbauförderung, Steuerrecht, Einkommensteuer, Einkommensteuergesetz, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Steuer, Wohnungswesen
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Köln: O.Schmidt (1990), XXXIV, 179 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1989)
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Wohneigentum, Wohneigentumsförderung, Wohnungsbauförderung, Steuerrecht, Einkommensteuer, Einkommensteuergesetz, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Steuer, Wohnungswesen