Die Grenzen des Opportunitätsprinzips im heutigen deutschen Polizeirecht.
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SEBI: Ser 490-40
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DI
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Abstract
Die Grenzen des Opportunitätsprinzips sind gerade wieder in letzter Zeit, im Zusammenhang mit dem Problem der Hausbesetzungen, in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Es ist allgemein anerkannt, daß die Polizeibehörden das Recht haben, die Frage, ob und wie sie gegen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorgehen wollen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der Autor untersucht die verschiedenen gesetzlichen Regelungen seit dem Erlaß des beispielgebenden r 14 des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes von 1931. Besondere Probleme bietet die Auslegung des Begriffs ,,notwendiger'' Maßnahmen und seine Einordnung als Ermessens- oder unbestimmter Rechtsbegriff. Inzwischen sind auch in besonderen Fällen subjektive öffentliche Rechte Einzelner auf Einschreiten der Polizei (das sich realisiert als Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung) von Rechtsprechung und Literatur anerkannt. Der Verfasser erörtert auch die prozessualen Probleme eines derartigen subjektiven öffentlichen Rechts. chb/difu
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Keywords
Polizeirecht, Opportunitätsprinzip, Ermessen, Beurteilungsspielraum, Verhältnismäßigkeit, Gefahrenabwehr, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Polizei, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung
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Berlin: Duncker & Humblot (1966), 227 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München o.J.)
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Polizeirecht, Opportunitätsprinzip, Ermessen, Beurteilungsspielraum, Verhältnismäßigkeit, Gefahrenabwehr, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Polizei, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung
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Schriften zum öffentlichen Recht; 40