Stadtwachstum - städtebauliche Entwicklungsplanung. Analyse der Bautätigkeit im Hinblick auf den Planungsspielraum der Gemeinden und die Möglichkeiten einer kleinräumlich gegliederten Entwicklungsprognose, dargestellt am Beispiel der Stadt München.

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SEBI: 75/1209

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Zusammenfassung

Die gemeindliche Planungshoheit auf städtebaulichem Gebiet wird durch die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes eingeschränkt, die eine Bebauung auf Gebieten zulassen, wo sie anerkanntermaßen zu schwerwiegenden Versorgungsmängeln führen. So sind z. B. in München 68Prozent aller von 1961-1968 errichteten Wohnungen außerhalb geschlossener Siedlungsmaßnahmen gebaut worden, d. h., für den überwiegenden Teil der Wohnbautätigkeit sind die infrastrukturellen Folgen nicht im Gesamtzusammenhang planerisch bedacht und in Mehrjahresinvestitionsprogrammen finanziell abgesichert worden. Es wird ein konkret anwendbares Verfahren zur kleinräumlich gegliederten Prognose dieser ,,grauen'' Bautätigkeit beschrieben, um entsprechende Grundlagen der Infrastrukturplanung zu schaffen. Bei der Novellierung des Bundesbaugesetzes sollte die Einführung einer dritten städtebaulichen Planungsebene zur Lösung der Planungsprobleme berücksichtigt werden.

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Stadtplanung, Bundesbaugesetz, Stadtwachstum, Städtebau, Infrastrukturplanung, Bauindustrie, Prognose, Gemeinde, Stadtentwicklung, Bebauungsplanung, Stadtentwicklungsplanung, Bauplanungsrecht, Planung, Bauwesen, Recht

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In: Darmstadt, (1974) 224 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Zus.

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Stadtplanung, Bundesbaugesetz, Stadtwachstum, Städtebau, Infrastrukturplanung, Bauindustrie, Prognose, Gemeinde, Stadtentwicklung, Bebauungsplanung, Stadtentwicklungsplanung, Bauplanungsrecht, Planung, Bauwesen, Recht

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