Kompetenzzuweisungen an den Betriebsrat - Grundlage für Individualrechte einzelner Arbeitnehmer? Ein Beitrag zum Verhältnis von Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht.

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SEBI: 86/6120

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Abstract

Die betriebsverfassungsgesetzlichen Beteiligungsrechte können Auswirkungen auf die einzelvertragliche Stellung des Arbeitnehmers haben. So gestalten Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unmittelbar die Arbeitsverhältnisse der einzelnen Arbeitnehmer (vgl. Pargr. 74 Abs. 4 BetrVG). Daraus ergibt sich für den Verfasser die Frage, ob durch den Vorsprung des kollektiven Arbeitsrechts (dazu gehört z. B. das Betriebsverfassungsgesetz) gegenüber dem Individualarbeitsrecht und der bereits erwähnten Berührungspunkte beider Rechtsgebiete nicht der Schluß zu ziehen sei, aus Normen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht nur Kompetenzen des Betriebsrats abzuleiten, sondern auch individualrechtliche Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer, die von der Pflicht zur Beteiligung des Betriebsrates in der jeweils vorgeschriebenen Form losgelöst sind. Diese Themenstellung ist Gegenstand der Untersuchung. kp/difu

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Arbeitsrecht, Arbeitsbedingung, Kompetenz, Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beteiligungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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Hamburg: (1983), XL, 346 S., Lit.(wirtsch.Diss.; Hochschule der Bundeswehr Hamburg 1984)

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Arbeitsrecht, Arbeitsbedingung, Kompetenz, Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beteiligungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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