Rechtliche Rahmenbedingungen der Lärmkontingentierung. Abschlussbericht.

Schütte, Silvia/Brunn, Christoph

Datum

2019

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Dessau-Roßlau

Sprache

ISSN

1862-4804

ZDB-ID

Standort

Dokumenttyp (zusätzl.)

GU
EDOC

Zusammenfassung

Gegenstand des Gutachtens ist die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland aktuell bestehen, Fluglärmkontingentierungen zu implementieren und welche Rechtsänderungen nötig wären, Lärmkontingentierungen verstärkt als Instrument der Lärmbewältigung zu nutzen. Dabei ist hinsichtlich der Genehmigungssituation der deutschen Flugplätze (Neu- oder Ausbaufall, Bestand, fiktiv genehmigter Flugplatz) zu unterscheiden. Das Gutachten führt zunächst aus, dass es sich bei Lärmkontingentierungen um Betriebsregelungen handelt, die Bestandteil der Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) werden beziehungsweise im Rahmen einer Planfeststellung nach § 8 LuftVG ergehen können, soweit sich die Planfeststellung auch auf die Genehmigungssituation erstreckt. Zuständig für das Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren sind die Luftfahrtbehörden der Länder. Es hat sich gezeigt, dass die Einführung einer Lärmkontingentierung im Rahmen des bestehenden Lärmschutzkonzeptes des Gesetzgebers bei Neu- und Ausbaufällen grundsätzlich rechtlich möglich ist. Für die Bestandsflugplätze ist der Handlungsspielraum deutlich begrenzter. Lärmbezogene Auflagenvorbehalte können genutzt werden, um im Rahmen einer Änderungsgenehmigung Schutzmaßnahmen einzuführen. Dabei wird jedoch eine Lärmkontingentierung nur dann rechtlich zulässig sein, wenn sie dem Widmungszweck des Flughafens - z. B. als internationales Drehkreuz - nicht widerspricht.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

68 S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Texte / Umweltbundesamt; 122/2019

Sammlungen