Die Direktwirkung von Richtlinien in Privatrechtsverhältnissen. Eine Abgrenzung der richtlinienkonformen Auslegung vom Phänomen der Direktwirkung.

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Baden-Baden

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ZLB: 2002/1820

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DI

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Abstract

Die Wirkung von Richtlinien in Privatrechtsverhältnissen ist ein nicht eindeutig geklärter Problembereich der Geltung des Europäischen Rechts. Bedürfen sie der Umsetzung im nationalen Recht, nimmt der Europäische Gerichtshof in bestimmten Fällen eine Direktwirkung von Richtlinien an. Eine solche soll es jedoch grundsätzlich nicht in Privatrechtsverhältnissen geben. Die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung wird als Ausgleich angesehen. Die Autorin stellt die Argumentation des Europäischen Gerichtshofes dar. Anhand einer Fallanalyse kommt sie zu dem Ergebnis, dass entscheidend für die Frage der Direktwirkung nicht die Geltendmachung der Richtlinie in einem Privatrechtsverhältnis, sondern allein deren inhaltliche Qualität sein kann. Zudem werde die richtlinienkonforme Auslegung sowohl durch das Gemeinschaftsrecht als auch durch das nationale Recht begrenzt. Abschließend stellt sie fest, dass die richtlinienkonforme Auslegung gerade durch die Direktwirkung begrenzt wird und daher nicht als Kompensation für das Verbot der Direktwirkung in Privatrechtsverhältnissen angesehen werden kann. Abgerundet wird die Arbeit durch einen Vergleich der Wirkung von Richtlinien in Privatrechtsverhältnissen mit derjenigen des Primärrechts. difu

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188 S.

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Schriftenreihe des Zentrums für europäische Rechtspolitik; 37