Strukturiert ins Internet. Geodaten.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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Abstract
Sämtliche nach dem Baugesetzbuch durchgeführte Verfahren der Städte und Gemeinden münden in einen Plan oder eine Satzung mit einem örtlich definierten Geltungsbereich. Daten und Darstellungen der Bauleitplanung für Bürger und Behörden online zur Verfügung zu stellen, bietet sowohl für das Verfahren selbst als auch für die externen Beteiligten Vorteile. Hierfür ist nur eine Formattransformation und die Datenablage erforderlich, die den Vorgaben der Europäischen Union (EU) entspricht. Allerdings sind dabei einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen, die in dem Beitrag am Beispiel eines Bebauungsplans beschrieben werden. Zunächst wird auf die Entwicklung der verfügbaren Technik eingegangen, danach werden rechtliche Vorgaben erläutert. Um ein vollständiges Bild der Satzungsvorgaben zu erhalten, müssen aus verfahrenstechnischen Gründen Änderungsverfahren in der Bauleitplanung mit dargestellt werden. Die dynamische Phase (Beteiligungsphase) und die statische Phase (Zustand nach Satzungsbeschluss) sind unterschiedlich abzubilden. Dem Teil A (Planzeichnung und Übersichtsplan) eines Bebauungsplans sind Geokoordinaten zuzuordnen, Teil B (Text, Planzeichenerklärung, Detailskizzen für die Ausführung, Verfahrenvermerke) dürfen nicht von der Planzeichnung getrennt werden. In der Anlage muss jedem Bebauungsplan eine Begründung zugefügt werden, die den Umweltbericht als gesonderten Teil und eine Zusammenfassung enthält.
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Der Gemeinderat
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Nr. 9
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S. 36-37