Drittmitteleinwerbung - strafbare Dienstpflicht?
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Springer
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DE
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Heidelberg
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ZLB: 2004/1852
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KO
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Zusammenfassung
Drittmittel stützen finanziell gebeutelte Hochschulen und Kliniken, finanzieren einzigartige Forschung an Eliteuniversitäten - Universitäts- und Besoldungsgesetze verpflichten zur Drittmitteleinwerbung. Industrienahe Kooperation gerät aber zunehmend zur Strafrechtsfalle. Nicht definitiv geklärt ist, welche Formen der Kooperation zulässig, welche strafbar sind. Der Band beleuchtet die Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven. Wer ist Amtsträger, d.h. tauglicher Täter der Bestechungsdelikte? Was bedeutet Vorteilsannahme? Welche Konsequenzen haben die häufig veralteten oder nicht vorhandenen Drittmittelrichtlinien der Länder? Wohin führt die anhaltende Verunsicherung bei Forschern und Industrie? Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft antworten, diskutieren und unterbreiten konkrete Lösungen. Konsens besteht, dass der Forschungs- und Bildungsstandort Deutschland nicht durch unklare Regelungen gelähmt werden darf. Der Gesetzgeber ist gefordert, Rechtssicherheit herzustellen. difu
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IX, 300 S.
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Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim; 20