Die letzte Phase des bayerischen Lehenswesens im beginnenden 19. Jahrhundert.
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1967
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SEBI: 78/5751
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Zusammenfassung
Das beginnende 19. Jahrhundert brachte Bayern erhebliche politische und territoriale Veränderungen. Diese äußeren Veränderungen machten eine Neuorganisation des bisher uneinheitlichen, gebietsmäßig und rechtlich zersplitterten Landes zu einem einheitlichen Ganzen unter der Führung einer zentralen Staatsgewalt erforderlich. Die Erneuerung fand ihren Niederschlag in einem umfassenden Gesetzgebungswerk, aus dem ein kleiner Ausschnitt, die Lehensgesetzgebung, erörtert wird. Gegenstand ist die Behandlung der Lehen in Bayern in den Jahren 1808 bis 1828. Durch die Übereinkunft der im Rheinischen Bund vereinten Fürsten, die im Gebiet eines anderen Fürsten liegenden Lehen einander abzutreten, um fremden Herrschereinfluß auszuschließen, befaßt sich die Arbeit mit der Auflösung der Lehen jener Zeit. Darüber hinaus werden die Verhältnisse der wenigen noch fortbestehenden und der neu zu konstituierenden Lehen behandelt. kp/difu
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München: (1967), XVIII, 90 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1967)