Es klemmt bei der Logistik. WEEE - noch sind viele Fragen der Entsorger offen.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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Abstract
Mit dem neuen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) sind Hersteller oder Importeure elektrischer Geräte auch für deren Entsorgung verantwortlich. In der Praxis ist das mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden, der in dem Beitrag beschrieben wird: Waren bisher die Kommunen für Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott aus privaten Haushalten zuständig, so obliegt ihnen nach dem ElektroG nur noch die Erfassung und Bereitstellung der Abfälle. Die Bürger müssen ihre Altgeräte an den dafür eingerichteten Sammelstellen abgeben. An den Sammelstellen werden die Geräte getrennt nach Geräteklassen von den Kommunen zur Abholung und Entsorgung bereit gestellt. Ab hier sind per Gesetz die Hersteller und Importeure zuständig, die das Elektro-Altgeräte-Register (EAR) gegründet haben, wo alle Inverkehrbringer registiert sind und die Entsorgungsverpflichtungen der einzelnen Marktteilnehmer zentral koordiniert werden. Die EAR weist dementsprechend Entsorgungsaufträge zu. Für die Erfüllung der Aufträge werden private Entsorgungsunternehmen eingesetzt. Wegen der Kurzfristigkeit der Entsorgungsaufträge und der mangelnden Transparenz an den Sammelstellen entstehen hier noch Engpässe. Handlungsbedarf bleibt deshalb auch nach der Einführung des ElektroG bestehen. Gegenwärtig werden in der Entsorgungsbranche praktikable Lösungen der Logistikprobleme diskutiert. difu
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Entsorga-Magazin
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Nr. 9
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S. 28-30