Staatlicher Denkmalschutz und Ortssatzung. Erhaltung im Rahmen der Bauleitplanung (BBauG, StBauFG und Modernisierungsgesetz).

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IRB: 64-KUN-7229

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Zusammenfassung

Möglichkeiten der Gemeinden aufgrund ihrer Planungshoheit aus dem Bundesbaugesetz. Differenzierte Festsetzung der Nutzung in den Geschossen. Denkmalschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung. Festsetzung erhaltenswerter Gebäude in den Bebauungsplänen nach dem Städtebauförderungsgesetz in Sanierungsgebieten. Beispielhafte Gestaltungssatzung in Goslar, Soest, Rothenburg ob der Tauber.

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Denkmalschutz, Bauleitplanung, Städtebauförderungsgesetz, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Recht, Sanierung

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In: Die Kunst, eine Stadt zu bauen.Bd. 3.Hrsg.: Göttingen, Stadtverwaltung, Göttingen: (1975), S. 243-248

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Denkmalschutz, Bauleitplanung, Städtebauförderungsgesetz, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Recht, Sanierung

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