Die Dienstleistungsfreiheit nach den Artikeln 59-66 des EWG-Vertrages. Ein Beitrag zu Inhalt und Wirkungen des Primärrechts.

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DE

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Münster

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ZLB: 93/1590

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Zusammenfassung

Die Art. 59 bis 66 des EWG-Vertrages regeln die Dienstleistungsfreiheit, also insbesondere den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Erörtert wird hier nur das Primärrecht, also der EWG-Vertrag selbst; das aufgrund des Vertrages ergangene Sekundärrecht wird nur ausnahmsweise behandelt. Die praktische Relevanz dieses Themas liegt in der Tatsache begründet, das sich zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten Preisschwankungen von 50% und mehr für Dienstleistungen ergeben. Behandelt werden u.a. das Verhältnis der Dienstleistungsfreiheit zu den anderen Grundfreiheiten des EWG-Vertrages, ihre tatbestandlichen Voraussetzungen sowie Umfang und Grenzen. Die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wird herangezogen; auf die einzelnen Fälle wie die Dienstleistungen von Rechtsanwälten und Ärzten wird aber nur beispielhaft, nicht vertiefend eingegangen. lil/difu

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XXI, 170 S.

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