Die maßgebende Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsprozeß.
Lang
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Lang
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Frankfurt/Main
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 96/2068
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Autor konstatiert einleitend eine Spannungslage zwischen dem Verwaltungsakt und den Wirkungen, den dieser in der Zeit entfaltet. Der mögliche Konflikt zwischen dem erlassenen Verwaltungsakt und einer veränderten Sach- oder Rechtslage ist dem Gesetz nicht unbekannt, dies zeigen die Vorschriften über den Widerruf von Verwaltungsakten nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Die innere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes, die von seiner materiellen Rechtmäßigkeit abhängt, sei von seiner äußeren Wirksamkeit zu unterscheiden. Änderungen der Sach- und Rechtslage haben auf letztere keinen Einfluß, da diese nur die formelle Rechtmäßigkeit der Entscheidung, für die der Zeitpunkt des Erlasses maßgeblich ist, betreffen. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, speziell der Anfechtungsklage, müsse es, so der Autor, wegen des Rechtsschutzbedürfnisses des Klägers auf den Zeitpunkt der inneren Wirksamkeit ankommen. Vier Beispielsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Gewerbe- und Baurecht veranschaulichen die Theorie. gar/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
XXXI, 142 S.
Citation
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz; 20