Die maßgebende Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsprozeß.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 96/2068

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DI
S

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Abstract

Der Autor konstatiert einleitend eine Spannungslage zwischen dem Verwaltungsakt und den Wirkungen, den dieser in der Zeit entfaltet. Der mögliche Konflikt zwischen dem erlassenen Verwaltungsakt und einer veränderten Sach- oder Rechtslage ist dem Gesetz nicht unbekannt, dies zeigen die Vorschriften über den Widerruf von Verwaltungsakten nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Die innere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes, die von seiner materiellen Rechtmäßigkeit abhängt, sei von seiner äußeren Wirksamkeit zu unterscheiden. Änderungen der Sach- und Rechtslage haben auf letztere keinen Einfluß, da diese nur die formelle Rechtmäßigkeit der Entscheidung, für die der Zeitpunkt des Erlasses maßgeblich ist, betreffen. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, speziell der Anfechtungsklage, müsse es, so der Autor, wegen des Rechtsschutzbedürfnisses des Klägers auf den Zeitpunkt der inneren Wirksamkeit ankommen. Vier Beispielsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Gewerbe- und Baurecht veranschaulichen die Theorie. gar/difu

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XXXI, 142 S.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz; 20