Freiraumschutz in Regionalplänen. Hinweise für eine zukunftsfähige inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung.

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Bonn

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1435-4659

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ZLB: 4-2006/1658
IFL: Z 0073b - 40

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Abstract

Einer sehr weiten Begriffsbestimmung folgend, zählen zum Freiraum alle natürlichen und naturnahen Räume innerhalb oder außerhalb des besiedelten Bereichs. Grünflächen, Parks und Schrebergärten gehören ebenso zum Freiraum wie landwirtschaftliche Nutzflächen, Wälder, Flüsse und Seen. Die unterschiedlichen Freiräume mit ihren vielfältigen Funktionen werden vielerorts von konkurrierenden Nutzungen bedroht. Mit ihren rechtsverbindlichen Ausweisungen versucht die Regionalplanung, die einzelnen Freiraumfunktionen zu koordinieren und Freiräume zu schützen. Sie kann die vielfältigen Schutz-, Sicherungs- und Entwicklungsaufgaben allerdings nur dann zuverlässig erfüllen, wenn ihre rechtsverbindlichen Festlegungen den rechtlichen Anforderungen genügen und die Aussagen adressatengerecht formuliert sind. Das Heft bietet der Raumordnungspraxis und den Adressaten von Festlegungen zum Freiraumschutz in Regionalplänen aktuelle raumordnungsrechtliche und raumplanerische Informationen. Es enthält zahlreiche Anregungen für freiraumbezogene Aussagen in Texten und Karten, damit sie eindeutig als Ziel der Raumordnung oder als Grundsatz der Raumordnung interpretiert werden können. difu

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40 S.

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Werkstatt: Praxis; 40