Denkmäler erhalten - der Staat hilft. Steuertips für Denkmaleigentümer.
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DE
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Düsseldorf
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ZLB: 92/3901-4
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S
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Abstract
Bei vielen "Alltagsdenkmälern" in Privatbesitz, die in ihrer Gesamtheit für das historische Gesicht der Gemeinden von so großer Bedeutung sind, geschieht es nicht selten, daß Eigentümer die Denkmaleigenschaft ihres Besitzes als Belastung empfinden. Nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz ist es die Pflicht des Eigentümers, sein Denkmal zu erhalten. Diese Pflicht entspricht der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Artikel 14 des Grundgesetzes: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.") Der Pflicht, sein Denkmal zu erhalten, hat der Eigentümer entschädigungslos nachzukommen; sie reicht so weit, wie es ihm nach seiner Leistungsfähigkeit zuzumuten ist. Gleichwohl läßt der Staat die Bürger, denen er solchermaßen Pflichten auferlegt, nicht allein. Neben Zuschüssen aus Denkmalpflegemitteln und Fördermitteln zur Altbaumodernisierung können steuerliche Vergünstigungen eine wichtige Hilfe für die Besitzer von denkmalwerten Gebäuden sein. Über die Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, informiert die Schrift. difu
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28 S.
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MSV; 4/92