Die jüngere Rechtsprechung zum Krankenhausrecht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Das "Krankenhausrecht" entzieht sich bislang recht erfolgreich der eingängigen Klassifizierung. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass neben der schier unüberschaubaren Vielfalt relevanter Gesetze zugleich auch alle einschlägigen Rechtsbereiche betroffen sind - das öffentliche Recht ebenso wie das Zivil- oder gar Strafrecht. Beschäftigt man sich eingehender mit der Begriffsbestimmung, so könnte man das Krankenhausrecht als Teil des Gesundheits- oder Medizinrechts und insoweit als einen speziell geregelten Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts definieren. Dabei liegt der Schwerpunkt dieses Rechtsprechungsberichts auf einem so verstandenen primären Krankenhausrecht, und zwar im Sinne eines "öffentlichen" Krankenhausrechts, d. h. bezogen auf die Krankenhausplanung, die Krankenhausfinanzierung, das Pflegesatzrecht und verwandte Rechtsbereiche. Vor diesem Hintergrund fasst der Rechtsprechungsbericht im Wesentlichen die Rechtsprechung seit dem Jahr 2000 zusammen, wobei grundlegende ältere Entscheidungen in Bezuggenommen werden. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 8

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S. 475-488

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