Rechnungsprüfung und Neues Steuerungsmodell.
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DE
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Köln
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ZLB: Zs 2141-1997,2-4
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Abstract
Ziel des Neuen Steuerungsmodells ist der Wandel der Kommunalverwaltung von der Behörde zum Dienstleistungsunternehmen. Dieser Prozeß war Anlaß für die KGSt, sich mit dem Thema aus Sicht der örtlichen Rechnungsprüfung auseinanderzusetzen. Die Rechnungsprüfungsämter sind nach geltender Rechtslage unverzichtbare sachverständige Gutachter für die politischen Entscheidungsorgane und für die Rechnungsprüfungsausschüsse zur Erfüllung der ihnen obliegenden Kontrollpflichten. Dies gilt auch während der Einführung des Neuen Steuerungsmodells. Der den örtlichen Rechnungsprüfungsämtern bundesweit in den Kommunalverfassungen eingeräumte institutionelle Sonderstatus wird durch das Neue Steuerungsmodell nicht verändert. Dennoch sind im Rahmen des Reformprozesses Veränderungen in der Organisation und Aufgabengestaltung der Rechnungsprüfungsämter zu erwarten. In dem Maße, in dem die Verwaltungen nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen entwickelte Informationen systemgerecht verarbeiten, wird dies auch bei der Rechnungsprüfung genutzt werden. difu
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23 S.
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KGSt-Bericht; 2/1997