Die Pauschalen für Instandhaltung und Verwaltung. Übersicht über die Entwicklung und Auswirkungen.
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1990
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Zusammenfassung
Nach der Zweiten Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 25.Mai 1988 können seit dem 1.Juli 1988 im öffentlich geförderten Wohnungsbau erhöhte Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten angesetzt werden. Dabei ist die Grundsatzfrage künftiger Anpassung nicht beantwortet worden. Ferner liegen die Anhebungen unter den Forderungen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft vom Frühjahr 1987, die diese in voller Kenntnis und Würdigung der politischen Probleme, die mit der Durchsetzung einer Erhöhung zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbunden sind, vorgetragen hat, um eine ordnungsgemäße Verwaltung und die dringend erforderliche Erhaltung und Pflege des Wohnungsbestandes zu gewährleisten. Der Gesamtverband hat die Entwicklung der Pauschalen seit 1950 in einer tabellarischen Übersicht dargestellt und kommentiert. Damit soll die Entwicklung von Pauschalen in den vergangenen 40 Jahren auch für die politischen Entscheidungsträger nachvollziehbar gemacht werden. Die Verwaltungskostenpauschale hat seit 1958 zu keinem Zeitpunkt die tatsächlichen Verwaltungskosten der Wohnungsunternehmen gedeckt. Wie im Bereich der Instandhaltung ist auch durch die Unterdeckung in der Wohnungsverwaltung eine fortschreitende Substanzminderung vorgezeichnet. (hb)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.3, S.143-150, Tab.