Nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Metropolen Seoul und Berlin.

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Berlin

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ZLB: 2001/2919-4

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Abstract

Während einer Konferenz vom 20. und 21. September 2001 in Berlin fand ein Informationsaustausch zum Stand der Umsetzung der Lokalen Agenda 21 / Zukunftsfähiges Berlin und Seoul Agenda 21 mit Vertretern der Wirtschaft, der Politik und der Verwaltung aus Berlin und Seoul statt. Grundlagen der Betrachtungen ist eine Überprüfung des Leitbildes der Nachhaltigkeit als Bestandteil der Rechtsordnungen. In Deutschland findet das Leitbild Erwähnung im Art. 20a Grundgesetz, im Bundes-Bodenschutzgesetz, im Waldrecht, Naturschutzrecht und Abfallrecht sowie im Planungsrecht durch die BauROG-Novelle. Die Verankerung des Nachhaltigkeitsgebots im koreanischen Recht ist die Grundrechtsverbürgung des Umweltschutzes in Art. 35 der koreanischen Verfassung. Im Grundgesetz für die Umweltpolitik (GUP) von 1990 und der Novellierung 1999 wurde das Leitbild der Nachhaltigkeit aufgenommen. Es wird den Fragen nach der politisch-planerischen Umsetzung auf staatlicher und städtischer Ebene in Korea nachgegangen und ob sustainable development eine Alternative zum bisherigen Entwicklungspfad der Industriestaaten, das auch als ein ökologisches Katastrophenmodell gesehen wird, sein kann. kl/difu

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136 S.

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