Artenschutz-Strafrecht. Der strafrechtliche Schutz wildlebender Tiere und Pflanzenarten im nationalen und internationalen Recht.

Hartung-Gorre
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Konstanz

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ZLB: 2001/1610

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DI

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Abstract

Anfang der 70er Jahre wurden im "Red Data Book" alle weltweit in ihrem Bestand bedrohten und ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten in einem Verzeichnis zusammengefasst. Um dem weltweiten Verlust an Arten entgegenzutreten, wurde 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zu Washington (WA) unterzeichnet und in der Bundesrepublik wurde 1976 das Bundesnaturschutzgesetz erlassen. Diese Studie ist ein Beitrag zur grundlagentheoretischen und damit rechtstheoretischen Diskussion des Artenschutzes. Nachdem sich der erste Teil mit den Anfängen des Artenschutzgedankens befasst, werden im zweiten Teil allgemeine Probleme des Artenschutz-Strafrechts aufgegriffen. Im Vordergrund stehen dabei Fragen zur Bedeutung des Strafrechts für den Artenschutz, zum Rechtsgüterschutz sowie zur Anwendbarkeit und zur Reichweite des Artenschutz-Strafrechts im Bereich der grenzüberschreitenden Artenbeeinträchtigung. Der dritte Teil stellt einzelne Artenschutzdelikte im geltenden Kern- und Nebenstrafrecht systematisch vor, wobei die Gefährdungsfaktoren direkter und indirekter Art behandelt werden und nach verschiedenen artengefährdenden Sachverhalten unterschieden wird. kirs/difu

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267 S., Anh

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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 162