Alle kaufmännischen öffentlichen Unternehmen müssen sich an das Handelsregister eintragen lassen.
Kohlhammer
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Datum
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ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0029-859X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 388
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Seit dem 1. Juli 1998 besteht für alle kaufmännischen öffentlichen Unternehmen, auch für die rechtlich unselbstständigen kaufmännischen Eigen- und Regiebetriebe von Kommunen und Landkreisen, eine entsprechende Eintragungspflicht. Dennoch zeigt ein Blick in die deutschen Handelsregister, dass bislang nur wenige Kommunen und Kreise dieser Pflicht nachgekommen sind. Es wird dargelegt, dass die für diese Abstinenz vermutlich maßgeblichen Gründe nicht stichhaltig sind. Außerdem wird klargestellt, dass für alle eintragungspflichtigen Unternehmen auch das Gebot besteht, ihre konkrete Rechtsform in ihrere Firmierung unmissverständlich anzugeben.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
die Öffentliche Verwaltung
Ausgabe
Nr. 1
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Seiten
S. 20-24