VwVfG § 44 I; BBauG § 134 II; Besonders schwerwiegender Fehler i.S. des § 441 VwVfG; Folgen der Bestandskraft eines an einen Nichteigentümer gerichteten Erschließungsbeitragsbescheids. BVerwG, Urteil v. 22.2.1985 - Az. 8 C 107/83 - Berlin.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Ein im Widerspruch zu § 134 I 1 BBauG an einen Nichteigentümer gerichteter Erschließungsbeitragsbescheid ist nicht nichtig. Wird ein Grundstückseigentümer wegen eines Erschließungsbeitrags dinglich in Anspruch genommen (vgl. § 134 II BBauG), obgleich nach Maßgabe der §§ 133 ff BBauG eine persönliche Beitragspflicht nicht entstanden ist, liegt darin jedenfalls dann kein i.S. des § 44 I VwVfG besonders schwerwiegender Fehler, wenn der Beitragsbescheid infolge eines Versehens an einen Nichteigentümer ergangen ist, dieser ihn jedoch hat bestandskräftig werden lassen. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Eigentum, Grundstück, Rechtsprechung, Verfahrensrecht, Beitrag, BVerwG-Urteil, Bescheid, Recht, Bundesbaugesetz
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 38(1985), Nr.44, S.2658-2660, Lit.
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Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Eigentum, Grundstück, Rechtsprechung, Verfahrensrecht, Beitrag, BVerwG-Urteil, Bescheid, Recht, Bundesbaugesetz