Baugesetzbuch im Werden.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Zs 919-4
IRB: Z 898
BBR: Z 71

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Im Referentenentwurf wird das Bundesbaugesetz und das Städtebauförderungsgesetz zusammengefasst. Ein vereinfachtes Bauleitplanverfahren beteiligt nur von der Planung berührte Träger öffentlicher Belange und berücksichtigt verstärkt den Umweltschutz. Bauleitpläne enthalten nur tatsächlich erforderliche Inhalte. Die Begründungspflicht ist eingeschränkt. Die Bestandskraft wird weiter erhöht. Die Landschaft soll vor Zersiedelung geschützt werden. Das Bauen im Innenbereich ist zu fördern. Das kommunale Vorkaufsrecht soll vereinfacht, das Umlegungsrecht und Erschließungsbeitragsrecht verbessert werden. Aus genehmigten Flächennutzungsplänen entwickelte Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen müssen nur noch angezeigt nicht mehr genehmigt werden. Die Mischfinanzierung im Bereich der Städtebauförderung fällt weg. (fw)

Description

Keywords

Bundesbaugesetz, Bauleitplan, Bebauungsplan, Erschließungsrecht, Flächennutzungsplanung, Vorkaufsrecht, Baugesetzbuch, Baurecht, Städtebauförderung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Kommunalwirtschaft (1985), Nr.11, S.477-478

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Bundesbaugesetz, Bauleitplan, Bebauungsplan, Erschließungsrecht, Flächennutzungsplanung, Vorkaufsrecht, Baugesetzbuch, Baurecht, Städtebauförderung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries