Baugesetzbuch im Werden.

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ZZ

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SEBI: Zs 919-4
IRB: Z 898
BBR: Z 71

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Zusammenfassung

Im Referentenentwurf wird das Bundesbaugesetz und das Städtebauförderungsgesetz zusammengefasst. Ein vereinfachtes Bauleitplanverfahren beteiligt nur von der Planung berührte Träger öffentlicher Belange und berücksichtigt verstärkt den Umweltschutz. Bauleitpläne enthalten nur tatsächlich erforderliche Inhalte. Die Begründungspflicht ist eingeschränkt. Die Bestandskraft wird weiter erhöht. Die Landschaft soll vor Zersiedelung geschützt werden. Das Bauen im Innenbereich ist zu fördern. Das kommunale Vorkaufsrecht soll vereinfacht, das Umlegungsrecht und Erschließungsbeitragsrecht verbessert werden. Aus genehmigten Flächennutzungsplänen entwickelte Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen müssen nur noch angezeigt nicht mehr genehmigt werden. Die Mischfinanzierung im Bereich der Städtebauförderung fällt weg. (fw)

Beschreibung

Schlagwörter

Bundesbaugesetz, Bauleitplan, Bebauungsplan, Erschließungsrecht, Flächennutzungsplanung, Vorkaufsrecht, Baugesetzbuch, Baurecht, Städtebauförderung

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Kommunalwirtschaft (1985), Nr.11, S.477-478

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Bundesbaugesetz, Bauleitplan, Bebauungsplan, Erschließungsrecht, Flächennutzungsplanung, Vorkaufsrecht, Baugesetzbuch, Baurecht, Städtebauförderung

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