Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Kammerrecht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Die Verwaltungsgerichte sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art nach § 40 Abs. 1 VwGO auch für das Recht der Wirtschaftskammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) und das Recht vieler freiberuflicher Kammern insbesondere im Bereich der Heilberufe zuständig. Bei den verschiedenen kammerrechtlichen Regelungen ergeben sich eine Reihe ähnlich strukturierter Fragestellungen. Die verwaltungsgerichtliche und verfassungsrechtliche Rechtsprechung hat in der Vergangenheit für viele grundlegende Kammerrechtsfragen einheitliche Lösungsansätze gefunden. Dass der alljährlich vom Institut für Kammerrecht veranstaltete Kammerrechtstag im Jahr 2016 in Leipzig stattfindet, gibt mir Gelegenheit über die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesen kammerübergreifenden Fragen des Selbstverwaltungsrechts, der Mitgliedschaft, der Kammerwahl, der Öffentlichkeitsarbeit, der Kammerbeiträge, des Haushalts- und des Versorgungsrechts seit dem Jahr 2010 zu berichten.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 3

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S. 157-164

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