Gesamtes Gebiet der neuen Länder Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".

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IRB: S 4728

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Mit dem Beitritt der fünf neuen Bundesländer gehört das gesamte Gebiet der ehemaligen DDR zum Fördergebiet der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in diesen Räumen Zuschüsse zu Investitionen für die Errichtung, Erweiterung sowie Umstellung und grundlegende Rationalisierung von Betriebsstätten. Ferner können Gemeinden, Kreise und Kammern Zuschüsse für den Ausbau der Infrastruktur erhalten, soweit diese für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist. Berichtet wird über die Höhe der Zuschüsse sowie über die Modalitäten der Zuschußbeantragung. Förderanträge sind bei den Landeswirtschaftsministerien bzw. den Bezirksverwaltungsbehörden der neuen Länder zu stellen. Insgesamt stehen für die Regionalförderung im Gebiet der neuen Länder in den Jahren 1991 bis 1995 jährlich 3 Mrd.DM von Bund und Ländern zur Verfügung; hinzu kommen Zuflüsse aus dem Europäischen Regionalfonds, die von 1991 bis 1993 jährlich rd.1 Mrd.DM betragen dürften. (hb)

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Wirtschaftsförderung, Gemeinschaftsaufgabe, Fördergebiet, Bundesland, Verbesserung, Investitionshilfe, Investitionszuschuss, Regionalförderung, Adresse, Wirtschaftspolitik

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In: BMWI Tagesnachr., (1990), Nr.9634, S.1-4, Tab.

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Wirtschaftsförderung, Gemeinschaftsaufgabe, Fördergebiet, Bundesland, Verbesserung, Investitionshilfe, Investitionszuschuss, Regionalförderung, Adresse, Wirtschaftspolitik

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