Internationale Verwaltungsgerichte und Beschwerdeausschüsse. Eine Studie zum gerichtlichen Rechtsschutz für Beamte internationaler Organisationen.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 91/1647
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Zusammenfassung
Die Notwendigkeit gerichtsförmiger Rechtsschutzverfahren in zwischenstaatlichen Einrichtungen ergibt sich zum einen aus praktischen Gründen (Hebung der Moral der Beamten), zum anderen wird sie aber auch vom allgemeinen Menschenrecht auf Rechtsschutz gefordert. Daher ist die Kompetenz internationaler Organisationen zur Errichtung spezieller Dienstgerichte allgemein anerkannt. Die bestehenden Rechtsschutzorgane sind, wie am Beispiel des UNAT (United Nations Administrative Tribunal) und anderer Einrichtungen aufgezeigt wird, unabhängig von ihrer Benennung echte internationale Verwaltungsgerichte. Ihre Materie ist das Dienstrecht ihrer Organisationen. Das Verfahren vollzieht sich nach prozessualen Grundsätzen, die inzwischen allgemein standardisiert sind. Insgesamt ist eine positive Entwicklung der internationalen Verwaltungsgerichtsbarkeit erkennbar, sowohl was die Qualifikation der Spruchkörper als auch was die Anzahl der Gerichte betrifft. lil/difu
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XXVIII, 325 S.
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Veröffentlichungen des Instituts für Internationales Recht; 107