Jugendschutz in der stationären Jugendhilfe. [Themenschwerpunkt]

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
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Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz

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DE

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Berlin

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1865-9330

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Abstract

Es gibt viele Gründe, weshalb Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Heimen, Wohngruppen etc., aufgenommen werden (müssen). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei all diesen Maßnahmen stets das Wohl der betroffenen Mädchen und Jungen im Vordergrund steht. Die Diskussionen um Gewalt und Missbrauch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben dazu geführt, dass sich auch Fragen des Alkohol- und Drogenkonsums, der Gewalt und des grenzverletzenden Verhaltens sowie zum Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten in Medien stellen. Die Fachkräfte in den Einrichtungen müssen mit diesen Problemen umgehen und entsprechend (erzieherisch) reagieren. Mit den Beiträgen im Heft werden Einblicke in die spezifischen Anforderungen gegeben, die mit der Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes in (teil-)stationären Settings verbunden sind.

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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug)

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Nr. 3

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S. 75-95

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