Die Gemeinde. Einführung in die Kommunalpolitik. 2. Aufl.
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1977
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SEBI: 78/6478
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Zusammenfassung
Die Darstellung wendet sich, so wie es der Aufgabe der Reihe ,,Geschichte und Staat'' entspricht, an interessierte Laien, die sich ein Bild der deutschen kommunalen Selbstverwaltung machen möchten. Die Gemeindeparlamente haben eine Doppelfunktion, sie können örtliche Gesetze selbst beschließen. Sie haben im Gegensatz zu staatlichen Parlamenten Verwaltungsaufgaben, z.B. den Vollzug des Haushaltsplanes durch Freigabe der darin für Einzelzwecke vorgesehenen Mittel, Anstellung von Beamten, Entscheidung über Grundstückfragen. Doch unterliegen die Gemeinden auch rechtlichen Bestimmungen der staatlichen Gesetze. Alle Bundesländer haben die Grundlagen des Gemeinderechts in Gesetzen geordnet, die unter der Bezeichnung ,,Gemeindeordnungen'' zusammengefaßt sind. Die ,,Gemeindeordnungen'' stimmen in manchen Teilen weitgehend überein, z.B. hinsichtlich der Aufgaben und Rechte der Gemeinden im Verhältnis zum Staat, hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Gebarens.
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München: Günter Olzog (1977), 187 S., Tab.; Lit.; Reg.
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Serie/Report Nr.
Geschichte und Staat; 143